(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die uneingeschränkten, räumlich und zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte an den erstellten Werken.
(2) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Werke zu Werbezwecken in seinem Portfolio zu zeigen.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Veröffentlichung oder Nutzung der Werke durch den Auftraggeber untersagt.
(4) Der Auftraggeber garantiert, dass er alle Rechte an den von ihm gelieferten Inhalten (Fotos, Texte, Logos etc.) besitzt und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei.